Die Firma Metallbau Stoll GmbH & Co. KG ist seit 2016 nach der DIN EN 1090 zertifiziert.

 

Anbei zur Erläuterung ein Auszug vom Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg:

Einhaltung der DIN EN 1090 ist für die Ausführung von tragenden Bauteilen im bauaufsichtlichen Bereich verbindlich und verpflichtend!

Seit dem 01.07.2014 dürfen bei der Auftragsvergabe von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich nach den geltenden Landesbauordnungen ausschließlich Unternehmen beauftragt werden, die über die vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise verfügen.

Der bauaufsichtliche Bereich umfasst alle tragenden und sichernden Bauprodukte. Das gilt unter anderem auch für Treppen, Geländer, Balkonanlagen, Vordächer, Carports genauso wie für Stahlkonstruktionen, Stahlhallen und Ingenieurbauwerke. Betriebe, die diese Art von Bauteilen herstellen, müssen von einer notifizierten Stelle extern auditiert und zertifiziert sein.

Sowohl bei Arbeiten für private Auftraggeber als auch für gewerbliche Bauwerke und die öffentliche Hand gelten bei der Auftragsvergabe diese einschlägigen Anforderungen der Landesbauordnung, der Regelwerke und Verordnungen gleichermaßen. Es wird erwartet, dass der Auftraggeber vor seiner Auftragsvergabe gewissenhaft und verbindlich prüft, ob ein Unternehmen tatsächlich rechtkonform und den technischen Normen entsprechend arbeitet und ob er die notwendigen Zulassungen und Qualifikationen besitzt. Dabei kann sich der Auftraggeber von seiner Prüfpflicht vor Vergabe nicht dadurch entziehen, dass er Dritte, wie etwa Architekten- oder Ingenieursbüros, beauftragt.

Wer als Auftragnehmer Leistungen ausführt, ohne die entsprechenden bzw. notwendige Qualifikation zu besitzen, verstößt gegen geltendes Baurecht. Hinzu kommt, dass bei Bauleistungen an öffentlichen Gebäuden auch ein öffentliches Interesse zur Gütersicherung und Gefahrenabwehr besteht und daher jeder, der eine Gefahr im Verzug erkennen und bewerten kann, diese zur Anzeige bringen muss.